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§ Dieser Artikel beeinhaltet ein Gesetz bzw. eine Verordnung oder Auszüge daraus.
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§



§41 StVO

  • Zeichen 209, Zeichen 211, Zeichen 214
    andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.


  • Zeichen 215


  • Zeichen 220
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor. 2Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. 3Ist in einer Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger begrenzt, so kann durch das Zusatzschild Zusatzzeichen 1000-33 Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen werden . 4Das Zusatzschild ist dann auch bei Zeichen Zeichen 353 anzubringen. 5Aus der entgegengesetzten Richtung ist dann bei Zeichen Zeichen 267 das Zusatzschild Zusatzzeichen 1022-10 anzubringen.
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