Fahrschule
Registrieren
Advertisement
§ Dieser Artikel beeinhaltet ein Gesetz bzw. eine Verordnung oder Auszüge daraus.
Eine Bearbeitung dieser Seite ist daher nicht vorgesehen. Diskussionen, Kommentare oder Fragen dürfen auf der zugehörigen Diskussionsseite geführt werden. Zum letzten Mal wurde dieser Artikel am 28.10. 2007 aktualisiert.
§


Zeichen 295

§41 StVO

Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.

a) Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen.
2Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen. 3Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. 4Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.
5Parken (§12 (2)) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3m verbleibt.
b) Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. 2Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. 3Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an:
aa) landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren,
bb) Links von ihr darf nicht gehalten werden. 2Wird durch Zeichen Zeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens angeordnet, darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung von Fahrstreifen einer durchgehenden Fahrbahn (Zeichen Zeichen 340) überfahren werden.
Begrenzt die durchgehende Linie die Mittelinsel eines Kreisverkehrs, darf sie nur im Fall des §9a (2) Satz 2 überfahren werden.
Advertisement