Fahrschule
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§ Dieser Artikel beeinhaltet ein Gesetz bzw. eine Verordnung oder Auszüge daraus.
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§


Zeichen 297

Pfeile

§41 StVO


5. Pfeile,
die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. 2Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden.
3Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. 4Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.

Zeichen 297

Vorankündigungspfeil

5a. Vorankündigungspfeil
Der Vorankündigungspfeil kann eine Fahrstreifenbegrenzung ankündigen oder das Ende eines Fahrstreifens anzeigen.

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