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→ §41 StVO
5. Pfeile,
die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. 2Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden.
3Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien () oder Fahrstreifenbegrenzungen () markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. 4Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.
5a. Vorankündigungspfeil
Der Vorankündigungspfeil kann eine Fahrstreifenbegrenzung ankündigen oder das Ende eines Fahrstreifens anzeigen.