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→ §41 StVO
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- Seitenstreifen befahren
Das Zeichen ordnet das Befahren eines Seitenstreifens an; dieser ist dann wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren. 2Das Zeichen mit Zusatzschild "Ende in ... m" kündigt die Aufhebung der Anordnung an.
- Seitenstreifen befahren