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→ §41 StVO
- Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor. 2Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. 3Ist in einer Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger begrenzt, so kann durch das Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen werden . 4Das Zusatzschild ist dann auch bei Zeichen anzubringen. 5Aus der entgegengesetzten Richtung ist dann bei Zeichen das Zusatzschild anzubringen.