Fahrschule
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§ Dieser Artikel beeinhaltet ein Gesetz bzw. eine Verordnung oder Auszüge daraus.
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§



§4 FahrschAusbO


1. Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, zusammenstellen von Zügen

a) Einfahren in Straßen
  • Überqueren von Straßen
  • Abbiegen, auch unter Beücksichtigung ausschwenkender Teile
  • Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)
b) Fahrbahnbenutzung
c) Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung
d) Zusammenstellen von Zügen
  • Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen
  • Anchsenabhängig (ein- oder mehrachsig)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabe, Anhängerkupplung, Stützrad bei Einachsanhängern
e) Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften
  • Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern
    • Geschwindigkeitsschilder
    • Fabrikschilder
    • vorgezogene Untersuchungen
f) Kennzeichnungspflichten
  • Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen
  • Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder


2. Technik und Sicherungseinrichtungen

a) Bremsen
b) Betriebsbremse, hydraulische Bremse
c) Druckluftbremse
  • Auflaufbremse und Feststellbremse
  • Einzelradbremsen
  • Unterlegkeile
d) Lenkung
e) Räder/Bereifung
f) Anbaugeräte und Ladung
  • Be- und Entlastung der Achsen
  • Betriebsgeschwindigkeit
g) Ladung
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